Recht haben oder: Warum ich kein Jurist geworden bin.

Ein Urteil entgeistert die Welt. Da bekommt ein Mörder Schadensersatz, weil ein ermittelnder Beamter ihm Folter angedroht hatte. Die Volksseele kocht und der hessische Polizeigewerkschaftschef spricht von einem “absoluten Skandal.”
Ich wünsche mir, daß andere Instanzen zu einem anderen Urteil kommen, weil es sich nicht gut anfühlt, dieses Urteil, weil es tatsächlich Unbehagen hervorruft. Allein, ich bin kein Jurist, kann also nicht beurteilen, inwieweit hier Spielraum besteht. Aber der Urteilsbegründung nach scheint die Sache juristisch im Kern auf eine einzige Frage zu reduzieren zu sein: Hat es Folterandrohung gegeben? Wenn ja, dann ist gegen Gäfgens Menschenwürde verstoßen worden und dann hat er Anspruch auf Entschädigung. So simpel schreibt und erklärt es denn auch Udo Vetter im Lawblog.
Das ist so auch ganz richtig. Wir sollten die wenigen Gelegenheiten, bei denen mal aus der Geschichte gelernt wurde, nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Folter, auch deren Androhung, sind ein No-Go. Daran gibt es nichts zu rütteln. Punkt.
Trotzdem gefällt mir das Urteil ganz und gar nicht. Aber warum?
Ich denke, die Kritik, die bisher zu hören ist, zielt in die falsche Richtung. Menschenwürde gilt für Menschen. Und auch die abscheulichsten Straftäter sind Menschen. Ein Abrücken vom Prinzip der allgemeinen, voraussetzungslosen Menschenwürde hätte fatale Auswirkungen, denn sind einmal die Türen geöffnet, die einen für der Menschenwürde würdig und die anderen eben nicht zu befinden, geht es nur noch darum, wie weit diese Tür zu öffnen sei und wer noch alles durchpassen darf. Das haben wir nun aber lange genug probiert. Geben wir der anderen Idee mal noch eine Weile eine Chance.
Falsch ist nicht das Urteil, weil es die zu Grunde liegenden Prinzipien, die ich für richtig halte, konsequent umsetzt. Nein, das, was Unbehagen hervorruft, ist der Klagende selbst, der so wenig Skrupel zu haben scheint, daß “skrupellos” nicht ausreicht, ihn zu beschreiben. Sein Anwalt erdreistet sich auch noch, sich als Heros der Menschenrechte zu inszenieren*, wo er doch nichts weiter tut als einem, hier sei noch einmal Herr Schmitt zitiert, “selbstverliebten Gewalttäter” Gelegenheit zu geben, sich als Opfer eines Justizfrevels** zu inszenieren. Ich glaube, das ist die Widerwärtigkeit der ganzen Geschichte. Daß hier jemand, der einen elfjährigen Jungen ermordet hat, für sich reklamiert, Todesangst bei der Vernehmung durch einen offenbar verzweifelten Polizeibeamten, den er gerade eben noch mit seinem provozierenden, arroganten Verhalten in die Irre und den Rand des Irrsinns trieb, verspürt zu haben und nun dauerhaft traumatisiert deswegen zu sein.
Der Sprecher des Weißen Rings, Veit Schiemann, hat in einem Interview mit mdr info, das mein Bild dieses Verbandes ob der Ausgewogenheit desselben ernsthaft ins Wanken bringt, völlig zu Recht angemerkt, daß der Begriff der Todesangst doch wohl eher zu Jakob von Metzler denn zu seinem Mörder paßt. Hohn und Spott den Opfern gegenüber aber spricht nicht das Urteil – es ist einzig Gäfgen, der höhnt und spottet, der auf dem Grab seines Opfers noch juristische Partys feiert mit einem beispiellosen Tanz durch die Instanzen. Reue sieht anders. Ganz offenbar bereut er gar nichts, er gefällt sich in einer Opferrolle, offenkundig ausblendend, daß er ein paar andere Denkaufgaben zu lösen hätte. Mit seinen Prozessen grinst er förmlich den Eltern seines Opfers noch einmal ins Gesicht.
Das Problem dabei: Er hat Recht. Er darf das.
Eine Jugendrichterin sagte einmal zu mir, sie habe das Gefühl, man erwarte von den Gerichten, sie mögen die Dinge wieder in Ordnung bringen, die draußen (also außerhalb des Gerichtssaals) schief gelaufen sind. Das könne sie aber gar nicht leisten.
Ich gehe sogar noch weiter: Es gibt kaum ein uneeigneteres Mittel als die Justiz dafür. Rechtsstaatlichkeit meint doch nicht, daß das Recht alles im Staate richtet. Es ist dies eine völlige Verkennung dessen, was Richter und Anwälte eigentlich tun. Es geht bei Gericht um nicht mehr und nicht weniger als darum, ob jemand Recht hat. Und das erschließt sich aus den Rechtsnormen, die alle Beteiligten vorfinden. Das ist alles. Und auch wenn das eine ganze Menge ist, weil dann immerhin Dinge wie persönliche Neigungen oder weltanschauliche Bekenntnisse keine Rolle spielen – was wirklich viel Wert ist – es ist weit davon entfernt, sozioethische Debatten zu ersetzen oder gar Erziehung zu übernehmen. Nein, vor Gericht geht es nur um eins: Recht zu haben und es zu bekommen (was tatsächlich zweierlei ist). Das scheint stud. jur. Gäfgen bereits verinnerlicht zu haben. Und zwar so sehr, daß es alle anderen Fragen in den Hintergrund drängt. Er hat Recht und nun will er das auch verdammt nochmal bekommen.
Ich weiß nicht, was ich weniger könnte. So jemanden vertreten, über ihn urteilen zu müssen oder ihm als Gegenpartei gegenüber stehen. In keiner Konstellation könnte ich für die Beibehaltung meiner pazifistischen Grundsätze garantieren. Um jemanden, der so denkt, der in seiner Rechthaberei alles Menschliche zu vergessen haben scheint, für den das nur ein weiterer Sachverhalt zu sein scheint, des es für die nächste Klausur zu bearbeiten gilt, ernsthaft zu vertreten (da rede ich noch nicht vom euphorischen Nachvornstürmen seines tatsächlichen Anwaltes, der sich wohl auf dem Weg zum Friedensnobelpreis wähnt), muß man in einer Art und Weise denken können, wie ich nie denken möchte. Ich kann und will das nicht. Und das war einer der entscheidenden Gründe, warum meine Studienwahl im letzten Moment nicht auf “Jura” fiel. Akademisch ist das eine hoch spannende Angelegenheit, aber es geht doch immer um Menschen und ihre Schicksale – und die sind für mich doch mehr als nur Sachverhalte.
Ich bewundere jeden, der diesen Beruf ergreifen und ausüben kann und dabei Mensch bleibt – ich könnte es nicht. An einem von beidem würde ich scheitern.

P.S. Und dann heißt dieser Mensch auch noch ernsthaft “Magnus”. Nunja, für gloria aeterna hat es ja gereicht…
*Denn er irrt, wenn er von einem Sieg für die Menschenrechte spricht – das Verhalten der Beamten ist ja bereits juristisch aufgearbeitet worden, die haben Strafen bekommen für ihr Fehlverhalten, der Sieg der Menschenrechte ist also schon längst erfochten. Er kämpft hier für etwas ganz anderes.
**In der ersten Version stand hier noch “Justizirrtums” – das ist natürlich Unsinn. 04.08.11, 22:27

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